Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Personalvermittlung

  1. Work Partners übernimmt nach Absprach mit dem Kunden die Suche nach geeigneten Fach- und Führungskräften. Mit der Beauftragung von Work Partners erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  2. In Absprache mit dem Kunden schaltet Work Partners Stellenanzeigen in lokalen und überregionalen Tageszeitungen, Fachzeitschriften, im Internet oder auch anderen geeigneten Medien. Die Höhe der Anzeigenkosten sowie sonstiger Sachkosten werden zuvor abgestimmt und gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Kosten, die Kandidaten im Zusammenhang mit persönlichen Vorstellungsgesprächen entstehen, sind auf Verlangen des Kandidaten von dem Kunden zu erstatten.
  4. Voraussetzungen für den Suchauftrag sind: Genaue Stellen-, Anforderungs- und Personenbeschreibungen, um den richtigen Kandidaten zu selektieren.
  5. Insoweit nur Teilaufträge erteilt und erfüllt worden sind, hat der Kunde das Recht, den Personalvermittlungsvertrag jeweils nach Teilabschnitten zu beenden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere auch für die Schaltung von Stellenanzeigen, die in Auftrag gegeben aber noch nicht veröffentlich wurden.
  6. Der Kunde kann den erteilten Personalvermittlungsauftrag jederzeit beenden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
  7. Kommt ein Vertragsabschluss mit einem durch Work Partners vorgeschlagenen Kandidaten zustande, ist der Kunde verpflichtet, umgehend Work Partners zu informieren. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kandidat für einen anderweitigen Arbeitsplatz vorgesehen ist und gilt unabhängig davon, ob mit dem vermittelten Kandidaten ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag / Werkvertrag / Dienstleistungsvertrag geschlossen wird.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung und schließt daraufhin der Dritte einen Arbeitsvertrag / Werkvertrag / Dienstleistungsvertrag mit dem nachgewiesenen Kandidaten, so schuldet der Kunde das Honorar, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
  9. Die von Work Partners dargestellten Angaben zu Kandidaten beruhen auf Auskünften und Informationen von den Kandidaten bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen wird nicht übernommen.
  10. Work Partners übernimmt keine Haftung dafür, dass ein potentieller Arbeitnehmer für die Stelle tatsächlich geeignet ist oder es werden wird, es sei denn, Work Partners hat vorsätzlich, d.h. in Kenntnis der Nichteignung grob fahrlässig nicht erkannt, dass der vermittelte Kandidat für die zu besetzende Position in keiner Weise geeignet ist.
  11. Das Honorar wird individuell bei Auftragserteilung mit dem Kunden abgestimmt und vereinbart.
  12. Das Honorar wird nach Beendigung des Auftrages oder Teilauftrages i.d.R. mit Abschluss des Anstellungsvertrages / Werkvertrages / Dienstleistungsvertrages mit dem vorgeschlagenen Kandidaten sofort fällig. Sonstiges Kosten sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug auszugleichen.
  13. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.
  14. Work Partners führt Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch. Dem Kunden steht es jederzeit zu, Widerspruch gegen die Verwendung seiner personenbezogenen Daten einzulegen.
  15. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  16. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ratingen.

    Work Partners Personalberatungen
    Hohmann und Stärke GmbH
    Ernst-Dietrich-Platz 1
    40882 Ratingen